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Die Fatwas





Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi aus Katar
Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi aus Katar




Doha, den 02. März 2009 (5. Rabi al-awwal 1430)

Einige Geschwister, die sich mit dem Thema weibliche Genitalbescheindung in der islamischen Welt beschäftigen, haben mich ersucht, eine zusammengefasste genaue Fatwa (Gutachten) zu erstellen, um unseren religiösen Standpunkt zu verdeutlichen.
Nachfolgend steht die Fatwa und möge der Erfolg uns zur Seite stehen.

Gott sei gelobt, Friede und Segen sei mit seinem Propheten

Alle religiösen Gutachten im Islam unterliegen den so genannten 4 Rechtsquellen (Koran, Sunna, Konsens und Analogie). Über die Anwendung dieser Rechtsquellen hat sich die islamische Weltgemeinschaft geeinigt.

Bei der Betrachtung dieser Quellen bezüglich weiblicher Genitalbescheindung findet man keinen einzigen Beweis, der die weibliche Genitalbeschneidung erfordert oder empfiehlt. (...)

In vielen islamischen Ländern wird die Beschneidung von ungebildeten Frauen
ausgeübt, die nicht über die nötigen medizinischen Voraussetzungen verfügen. Sie achten überhaupt nicht auf die erforderlichen Anweisungen, und dies hat erhebliche Schäden verursacht.

Es besteht kein Zweifel, dass die Rechtsquellen (Koran, Sunna, Konsens und
Analogie) die weibliche Genitalbeschneidung nicht erfordern oder empfehlen.(...)

Gott hat den Menschen Vieles zugelassen, um ihr Leben zu erleichtern und ihre
Umstände zu lockern, wie Gott sagte: "Allah will euch Erleichterung gewähren. Der Mensch ist (ja) von Natur schwach" (Sure 4, Vers 28)

[…] wir haben hier einen Grund, von den Stellungnahmen der Gelehrten
abzuweichen, weil es in ihrer Zeit keine genauen Informationen und Statistiken gab, die uns heute zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sagten sie, dass die Fatwa sich gemäß Zeit, Ort und Situation verändern kann. Wenn die Gelehrte früher diese Tatsachen hätten feststellen können wie wir es heute tun, hätten sie ihre Meinungen geändert. Denn sie wollten immer das Recht zeigen.

Da die sachliche Untersuchung durch neutrale Experten und Spezialisten, die nicht ihren eigenen Interessen, noch Begehrlichkeiten anderer folgen, bewiesen hat, dass die weibliche Genitalbeschneidung in ihren vorhandenen Formen dem weiblichen Geschlecht körperliche und psychische Schäden zufügt und das eheliche Leben der Frauen stark beeinträchtigt, muss dieser Brauch gestoppt werden, um diesen Schaden zu vermeiden. Die Begründung, warum wir in diesem Punkt den alten Gelehrten widersprechen, liegt darin, dass zu ihrer Zeit nicht unser jetziger Informationsstand und detailliertes Wissen vorlagen. Es gilt: Die Fatwa ändert sich mit der Änderung von Ort, Zeit und Umständen. Und hätten die Gelehrten vor uns das erfahren, was wir

jetzt wissen, hätten sie ihre Meinung geändert, da sie immer nach Wahrheit strebten.

Basierend auf der obigen Erklärung halten wir fest, dass die jetzt praktizierte weibliche Genitalbeschneidung ohne jegliche gerechtfertigte Begründung eine unerlaubte und islamisch verbotene Sache ist. Diese ist als „Änderung der Schöpfung Gottes“ zu betrachten, die ein von Gott verbotenes Werk des Teufels darstellt. Es gibt keine Erlaubnis Gottes diesbezüglich.

Wer sich in dieses Thema vertiefen möchte, kann unsere detaillierten Gutachten im Buch (Zeitgemäße Fatwas, Band 4) nachlesen.

Der bescheidene Diener Allahs,
Yusuf Al-Qaradawi


Film zur Fatwa   Appell an die Welt
Informationen zur Fatwa   Fatwa im Original