TARGET e.V. Ruediger Nehberg :: Tel. :04154/794 888 :: Fax: 04154/794 889 :: E-Mail: contact(a)target-human-rights.com
Die Fatwas




Sheikh Prof. Dr. Muhammad Said Ramadan Al-Buti
Sheikh Prof. Dr. Muhammad Said Ramadan Al-Buti




Wie wird die Frauenbeschneidung im islamischen Recht beurteilt?

Antwort: Prof. Dr. Muhammad Said Ramadan Al-Buti

Rechtskräftige Urteile des islamischen Rechts werden entweder auf der Grundlage des Korans, der authentischen Sunna des Propheten Muhammad; Friede sei auf ihm und Gott schenke ihm Heil; oder aber nach dem Konsens der ehrwürdigen, rechtschaffenen Vorfahren erstellt.

Was die Frauenbeschneidung betrifft, so lässt sich für diese Praxis weder im Koran, noch in der Sunna, noch im Konsens der Gefährten des Propheten oder ihrer Nachfolger ein Beweis finden, der darauf hindeutet, dass dies verpflichtend bzw. erstrebenswert wäre.

Der Ausspruch des Propheten (Hadith) „Fünf Dinge gehören zur natürlichen Veranlagung des Menschen […]“, in dem die Beschneidung erwähnt wird, bezieht sich auf die Beschneidung des Mannes. Der Beweis dafür liegt in der Tatsache, dass der Prophet bei keiner seiner Töchter zu einer Beschneidung aufgerufen hat. Diese Handlung hatte sich zudem unter den Prophetengefährten und ihren Nachfolgern nicht verbreitet und sich auch unter ihnen nicht als Brauch etabliert. Wäre die Praxis der Frauenbeschneidung eine Pflicht bzw. erwünscht, so hätte der Prophet; Friede sei auf ihm und Gott schenke ihm Heil; uns diesen Brauch vorgelebt und befohlen, seine Töchter beschneiden zu lassen. Folglich war die Frauenbeschneidung ein Brauch auf der arabischen Halbinsel, der bereits zu der Zeit existierte, als der Prophet; Friede sei auf ihm und Gott schenke ihm Heil; entsandt wurde. Der Prophet äußerte sich nicht zu diesem Brauch. Daher kann ergo festgehalten werden, dass sich ein islamisches Urteil in diesem Fall an einer gesicherten Notwendigkeit bzw. einem gesicherten Schaden orientiert. Fachärzte sind jedoch bereits darin übereingekommen, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien im Gegensatz zur Beschneidung des männlichen Gliedes keinerlei Nutzen hat. Vielmehr fügt sie der Frau einen gefährlichen Schaden zu und verletzt ihr natürliches Recht auf ein sexuell befriedigendes und ausgefülltes Eheleben in immenser Weise.

Februar 2011


Film (folgt)   Informationen zur Fatwa