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Spenden
 

Spendenbescheinigung

TARGET e. V. ist von den deutschen Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt und somit berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihre Spende können Sie gemäß §10 b EStG steuerlich geltend machen.

Eine Spendenbescheinigung senden wir Ihnen ab einer Spende von 15,00 € zu Anfang Februar des Folgejahres Ihrer Spende automatisch zu. Alternativ können Sie auf die Zusendung verzichten und dem Finanzamt den sogenannten vereinfachten Spendennachweis einreichen.

Vereinfachter Spendennachweis

Bis zu einem Betrag von 200,00 € je Spende genügt es dem Finanzamt, den Überweisungs-/ Einzahlungsbeleg zusammen mit dem sogenannten vereinfachten Spendennachweis einzureichen, der HIER zum Download bereit steht.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie künftig auf die postalische Zusendung verzichten möchten und Ihre eigenen Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Es ist jederzeit möglich, Ihre Entscheidung zu ändern. Eine kurze Information an uns genügt.

 

SPENDENNACHWEIS – EINE SINNSTIFTENDE IDEE DES FINANZAMTES

Bitte verzichten Sie nicht auf den Nachweis Ihrer Spende in Form der Spendenbescheinigung oder des vereinfachten Spendennachweises. Legen Sie Ihrem Finanzamt unbedingt Ihren Spendenbeleg vor, Sie bekommen dann einen Teil Ihrer Spende zurückerstattet. Beispiel: Sie spenden 10 Euro. Dann erstattet das Finanzamt Ihre Steuer in Höhe Ihres Steuersatzes. Beträgt Ihr Einkommensteuersatz 20%, dann erhalten Sie vom Finanzamt 2 Euro zurück. Sollten Sie also auf 10 Euro zugunsten unserer Aufgaben verzichten wollen, könnten Sie 12 Euro spenden. So können wir gemeinsam viel mehr bewirken. Eine Sinn stiftende Idee des Finanzamtes.