Beschluss des Obersten Rats für Islamische Angelegenheiten
der Provinz Afar
17.11.1422 H - (3. Februar 2002 n. Chr.) - Nr. 303/94
Im Namen des gnädigen barmherzigen Gottes!
Die Administration des Obersten Rates für Islamische
Angelegenheiten in der Provinz Afar (Äthiopien) erklärt
hiermit, dass die bei den Afar-Völkern ererbte schlechte
Tradition der Mädchenbeschneidung und der Behandlung
der Genitalien nicht mit der islamischen Sharia und
der allgemeinen menschlichen Natur zu vereinbaren ist. Sie
steht außerhalb des islamischen Rechts.
Diese schädliche Tradition, welche die Mädchen
und Frauen von Beginn bis Ende ihres Lebens beschädigt
und zu einer Verderbnis der religiösen und sonstigen
Umstände beiträgt, muss tatkräftig bekämpft
werden. Dazu sind alle muslimischen Söhne und Töchter
der Afar sowie die Religionsgelehrten, die Richter und die
Ausschüsse des Obersten Rates für Islamische Angelegenheiten
in der Provinz Afar verpflichtet. Sie müssen in Zusammenarbeit
mit den Institutionen für Menschenrechte diese schlechte
Tradition bekämpfen.
Insbesondere die Richter der religiösen Gerichte müssen
ihre Pflicht tun hinsichtlich des Aufrufs und der Durchführung
aller Maßnahmen zur Verhinderung dieser chirurgischen
Eingriffe, die das Leben der Afar-Frauen betreffen, damit
Schaden abgewendet wird vom Leben der Frau, ihrer Psyche und
ihrer Fortpflanzung.
Die Beseitigung drohender Schäden und die Vermeidung
von Verderbnis ist nach dem religiösen Recht weit wichtiger
als die Realisierung aller anderen Interessen.
Sheikh Ismail Abdallah Ismail
Oberster Rat für Islamische Angelegenheiten der Provinz
Afar
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