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Einsatz in Deutschland
 

Schon mehrfach wurden wir um Hilfe angerufen, wenn in Deutschland lebenden afrikanischen Mädchen die Verstümmelung drohte. Dann war immer schnelles Handeln erforderlich. Ein Beispiel:

Hilferuf aus Dresden

Kurz vor Weihnachten 2002 erreicht uns ein Anruf aus Dresden. Die Anruferin befürchtet, dass der fünfjährigen Tochter ihrer gambischen Nachbarin die Genitalverstümmelung drohe. Das Mädchen soll Anfang Januar 2003 für vorerst zwei Jahre nach Gambia gebracht werden, damit die Mutter sich auf ihre Ausbildung zur Altenpflegerin konzentrieren kann.

Der Verdacht ist berechtigt und die Gefahr konkret: Laut Amnesty International sind in Gambia nahezu 90% aller Frauen Opfer von FGM. Wir benachrichtigen unverzüglich die Polizei. Dann erreicht uns eine Zwischennachricht der besorgten Nachbarin: Die Reise sei angeblich abgesagt. Weder sie noch wir glauben das. Annette Weber ruft sämtliche Luftfahrtgesellschaften an, gibt an, im Auftrag der Reisenden Flüge umbuchen zu wollen. Tatsächlich sind drei entsprechende Flüge gebucht!

In einer Blitzaktion schalten wir die Kriminalpolizei und den Notdienst-Staatsanwalt in Dresden ein. Zunächst bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, da Mutter und Tochter Gambierinnen sind. In der Nacht vom 23. Dezember schicken wir daher ein Fax an Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sie engagiert sich stark gegen die Weibliche Genitalverstümmelung.

Schon am nächsten Tag wird der Mutter das Kind vorübergehend weggenommen und die Ausreise per einstweiliger Verfügung unterbunden.

Doch der Fall ist damit nicht abgeschlossen. Gegen die nachfolgende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, eine Ausreise des Mädchens nach Gambia permanent zu untersagen, legt die Mutter mit Hilfe einer Anwältin Berufung ein. Der Fall findet schließlich vor dem Familiensenat des Bundesgerichtshofs seinen Abschluss - eine Entscheidung für die Menschlichkeit: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter bleibt eingeschränkt, d.h. sie darf das Kind nicht nach Gambia bringen. Die dort drohende Genitalverstümmelung sei eine Menschenrechtsverletzung und schwere physische und psychische Misshandlung, die als Asylgrund erheblichen Folterpraktiken in der Schwere nicht nachstehe.

Wer glaubt, dass Weibliche Genitalverstümmelung "nur" ein Problem weit entfernter Länder sei und in Deutschland nicht von Interesse, irrt. Durch Einwanderung ist FGM längst auch hier zum Thema geworden. Afrikanische Eltern lassen ihre Töchter oft in den Herkunftsländern während eines Heimaturlaubs verstümmeln!

Ferienzeit ist Verstümmelungszeit!

Informieren Sie sich auf unserer Seite "Länderinfos" über die Länder, in denen verstümmelt wird (siehe oben). Wenn Sie den Verdacht haben, dass einem Mädchen dieser Eingriff droht, wenden Sie sich an

  • die Polizei und das zuständige Jugendamt. Verweisen Sie beim Umgang mit den Behörden auf das einschlägige Urteil des BGH (siehe oben), an dessen Erwirkung TARGET maßgeblich beteiligt war.
  • Lehrer/Betreuer/Schuldirektion
  • Bürgermeister

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