| Schon mehrfach wurden wir um Hilfe angerufen, wenn in Deutschland 
                    lebenden afrikanischen Mädchen die Verstümmelung 
                    drohte. Dann war immer schnelles Handeln erforderlich. Ein 
                    Beispiel: 
                     
                      | Hilferuf aus DresdenKurz vor Weihnachten 2002 erreicht uns ein Anruf aus 
                          Dresden. Die Anruferin befürchtet, dass der fünfjährigen 
                          Tochter ihrer gambischen Nachbarin die Genitalverstümmelung 
                          drohe. Das Mädchen soll Anfang Januar 2003 für 
                          vorerst zwei Jahre nach Gambia gebracht werden, damit 
                          die Mutter sich auf ihre Ausbildung zur Altenpflegerin 
                          konzentrieren kann. Der Verdacht ist berechtigt und die Gefahr konkret: 
                          Laut Amnesty International sind in Gambia nahezu 90% 
                          aller Frauen Opfer von FGM. Wir benachrichtigen unverzüglich 
                          die Polizei. Dann erreicht uns eine Zwischennachricht 
                          der besorgten Nachbarin: Die Reise sei angeblich abgesagt. 
                          Weder sie noch wir glauben das. Annette Weber ruft sämtliche 
                          Luftfahrtgesellschaften an, gibt an, im Auftrag der 
                          Reisenden Flüge umbuchen zu wollen. Tatsächlich 
                          sind drei entsprechende Flüge gebucht! In einer Blitzaktion schalten wir die Kriminalpolizei 
                          und den Notdienst-Staatsanwalt in Dresden ein. Zunächst 
                          bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, da Mutter 
                          und Tochter Gambierinnen sind. In der Nacht vom 23. 
                          Dezember schicken wir daher ein Fax an Heidemarie Wieczorek-Zeul 
                          (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit 
                          und Entwicklung. Sie engagiert sich stark gegen die 
                          Weibliche Genitalverstümmelung. Schon am nächsten Tag wird der Mutter das Kind 
                          vorübergehend weggenommen und die Ausreise per 
                          einstweiliger Verfügung unterbunden. Doch der Fall ist damit nicht abgeschlossen. Gegen 
                          die nachfolgende Entscheidung des Oberlandesgerichts 
                          Dresden, eine Ausreise des Mädchens nach Gambia 
                          permanent zu untersagen, legt die Mutter mit Hilfe einer 
                          Anwältin Berufung ein. Der Fall findet schließlich 
                          vor dem Familiensenat des Bundesgerichtshofs seinen 
                          Abschluss - eine Entscheidung für die Menschlichkeit: 
                          Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter bleibt eingeschränkt, 
                          d.h. sie darf das Kind nicht nach Gambia bringen. Die 
                          dort drohende Genitalverstümmelung sei eine Menschenrechtsverletzung 
                          und schwere physische und psychische Misshandlung, die 
                          als Asylgrund erheblichen Folterpraktiken in der Schwere 
                          nicht nachstehe. |  Wer glaubt, dass Weibliche Genitalverstümmelung "nur" 
                    ein Problem weit entfernter Länder sei und in Deutschland 
                    nicht von Interesse, irrt. Durch Einwanderung ist FGM längst 
                    auch hier zum Thema geworden. Afrikanische Eltern lassen ihre Töchter 
                    oft in den Herkunftsländern während eines Heimaturlaubs 
                    verstümmeln! Ferienzeit ist Verstümmelungszeit! Informieren Sie sich auf unserer Seite "Länderinfos" 
                    über die Länder, in denen verstümmelt wird 
                    (siehe oben). Wenn Sie den Verdacht haben, 
                    dass einem Mädchen dieser Eingriff droht, wenden Sie 
                    sich an  
                    die Polizei und das zuständige Jugendamt. Verweisen 
                      Sie beim Umgang mit den Behörden auf das einschlägige 
                      Urteil des BGH (siehe oben), an dessen Erwirkung TARGET 
                      maßgeblich beteiligt war.Lehrer/Betreuer/SchuldirektionBürgermeister  Wir unterstützen Sie, so gut wir können. |