Schon mehrfach wurden wir um Hilfe angerufen, wenn in Deutschland
lebenden afrikanischen Mädchen die Verstümmelung
drohte. Dann war immer schnelles Handeln erforderlich. Ein
Beispiel:
Hilferuf aus Dresden
Kurz vor Weihnachten 2002 erreicht uns ein Anruf aus
Dresden. Die Anruferin befürchtet, dass der fünfjährigen
Tochter ihrer gambischen Nachbarin die Genitalverstümmelung
drohe. Das Mädchen soll Anfang Januar 2003 für
vorerst zwei Jahre nach Gambia gebracht werden, damit
die Mutter sich auf ihre Ausbildung zur Altenpflegerin
konzentrieren kann.
Der Verdacht ist berechtigt und die Gefahr konkret:
Laut Amnesty International sind in Gambia nahezu 90%
aller Frauen Opfer von FGM. Wir benachrichtigen unverzüglich
die Polizei. Dann erreicht uns eine Zwischennachricht
der besorgten Nachbarin: Die Reise sei angeblich abgesagt.
Weder sie noch wir glauben das. Annette Weber ruft sämtliche
Luftfahrtgesellschaften an, gibt an, im Auftrag der
Reisenden Flüge umbuchen zu wollen. Tatsächlich
sind drei entsprechende Flüge gebucht!
In einer Blitzaktion schalten wir die Kriminalpolizei
und den Notdienst-Staatsanwalt in Dresden ein. Zunächst
bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, da Mutter
und Tochter Gambierinnen sind. In der Nacht vom 23.
Dezember schicken wir daher ein Fax an Heidemarie Wieczorek-Zeul
(SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung. Sie engagiert sich stark gegen die
Weibliche Genitalverstümmelung.
Schon am nächsten Tag wird der Mutter das Kind
vorübergehend weggenommen und die Ausreise per
einstweiliger Verfügung unterbunden.
Doch der Fall ist damit nicht abgeschlossen. Gegen
die nachfolgende Entscheidung des Oberlandesgerichts
Dresden, eine Ausreise des Mädchens nach Gambia
permanent zu untersagen, legt die Mutter mit Hilfe einer
Anwältin Berufung ein. Der Fall findet schließlich
vor dem Familiensenat des Bundesgerichtshofs seinen
Abschluss - eine Entscheidung für die Menschlichkeit:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter bleibt eingeschränkt,
d.h. sie darf das Kind nicht nach Gambia bringen. Die
dort drohende Genitalverstümmelung sei eine Menschenrechtsverletzung
und schwere physische und psychische Misshandlung, die
als Asylgrund erheblichen Folterpraktiken in der Schwere
nicht nachstehe.
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Wer glaubt, dass Weibliche Genitalverstümmelung "nur"
ein Problem weit entfernter Länder sei und in Deutschland
nicht von Interesse, irrt. Durch Einwanderung ist FGM längst
auch hier zum Thema geworden. Afrikanische Eltern lassen ihre Töchter
oft in den Herkunftsländern während eines Heimaturlaubs
verstümmeln!
Ferienzeit ist Verstümmelungszeit!
Informieren Sie sich auf unserer Seite "Länderinfos"
über die Länder, in denen verstümmelt wird
(siehe oben). Wenn Sie den Verdacht haben,
dass einem Mädchen dieser Eingriff droht, wenden Sie
sich an
- die Polizei und das zuständige Jugendamt. Verweisen
Sie beim Umgang mit den Behörden auf das einschlägige
Urteil des BGH (siehe oben), an dessen Erwirkung TARGET
maßgeblich beteiligt war.
- Lehrer/Betreuer/Schuldirektion
- Bürgermeister
Wir unterstützen Sie, so gut wir können.
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