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Blutgeld-Stammesbeschluss der Afar gegen Genitalverstümmelungen

 

 

Ächtung der Genitalverstümmelung durch die Afar auf einem Schild am Ortseingang von Samara

 

 

 

Äthiopien:

Die Afar stellen Weibliche Genitalverstümmelung unter harte Strafe!

Schon im Jahr 2002 erklärte das Volk der Afar in Äthiopien den Brauch der Weiblichen Genitalverstümmelung auf der von TARGET organisierten „1. Wüstenkonferenz“ zur Sünde. Diese Entscheidung war damals TARGETs erster messbarer Erfolg. Er zeigte, dass die Vision, das Verbrechen in engster Kooperation mit islamischen Glaubensführern zu beenden, erfolgreich sein würde.

Jetzt wurden die Afar erneut zum Vorreiter. Sie haben dem Beschluss von Kairo beispielhafte stammesrechtliche Konsequenzen folgen lassen. Der „Oberste Rat für Islamische Angelegenheiten“, der Sultan des Afar-Volkes Ali Mirah Hanfary und die Clanführer haben am 6. Juli 2007 per Stammesgesetz die zukünftige Strafe für Genitalverstümmelungen festgeschrieben. Sie lautet:

 

„Anzeigepflicht gegen Eltern und Beschneiderin und Blutgeld als Strafe“!

Anmerkung: Die „Blutrache“ ist bei den Afar eine gefürchtete Verurteilung, der man nur mit extrem hohen Ausgleichzahlungen entgehen kann. Beschneidung als lukratives Geschäft hat sich damit erledigt.

 

 

 

 

 

Das öffentliche Bekenntnis

Aus diesem Anlass durfte TARGET am Ortseingang von Samara, der neuen Hauptstadt der Provinz Afar, vor der Moschee ein sechs Quadratmeter großes und stabil verankertes Metall-Schild mit den Farbfotos fünf prominenter Afar-Persönlichkeiten aufstellen. Sie bekennen sich zu der neuen Botschaft: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine sündige Handlung“!

Dieser Beschluss ist in Afaraf (der Sprache der Afar), Amharisch (der Landessprache), Arabisch und Englisch auf dem Schild zu lesen.

Unser Projektleiter Ali Mekla Dabala sorgt dafür, dass die Führer der Afar auch in abgelegene Gebiete der Danakilwüste gelangen, um den neuen Stammesbeschluss in der Öffentlichkeit zu verkünden und zu überwachen.