BGH verhindert Verstümmelung eines Mädchens
Eine Fünfjährige sollte von ihrer in Deutschland
lebenden gambischen Mutter nach Gambia zur Großmutter
gebracht werden. Dem Mädchen drohte die Genitalverstümmelung.
TARGET alarmierte das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und
die Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul. Mit Erfolg.
Der Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen
und dem Jugendamt übertragen. Die Mutter prozessierte.
Der Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH).
Dieser fällte am 15.12.2004 ein beispielhaftes Urteil.
Das BGH-Urteil finden Sie oben unter dem gleichnamigen Link.
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