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BGH-Urteil
 

BGH verhindert Verstümmelung eines Mädchens

Eine Fünfjährige sollte von ihrer in Deutschland lebenden gambischen Mutter nach Gambia zur Großmutter gebracht werden. Dem Mädchen drohte die Genitalverstümmelung. TARGET alarmierte das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul. Mit Erfolg.

Der Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt übertragen. Die Mutter prozessierte.

Der Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser fällte am 15.12.2004 ein beispielhaftes Urteil. Das BGH-Urteil finden Sie oben unter dem gleichnamigen Link.