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Al-Azhar/Kairo

 

Hamburg/Kairo
24.11.2006

 


TARGETs Durchbruch:
Islam ächtet Mädchenverstümmelung!

Die Fatwa / Der Beschluss
Der am 23.11.2006 veröffentlichte Beschluss der Gelehrten-Konferenz von Kairo (22./23.11.2006), der am 24.11.2006 vom Großmufti von Ägypten, Prof. Dr. Ali Gom’a, persönlich unterzeichnet wurde und somit rechtsgültig ist.

Appell an alle, die gegen Verstümmelung kämpfen:
Nehmen Sie die Fatwa/den Beschluss auf Ihre Homepage!


deutsche Übersetzung

Beschlüsse der Konferenz in Kairo – Im Werte einer Fatwa

Im Namen Gottes des Barmherzigen, des Allerbarmers Die Internationale Konferenz der Gelehrten bezüglich des Verbots von Missbrauch des weiblichen Körpers wurde am 1. und 2. der Dhul-Qi'da 1427 nach der Hijdra, entsprechend dem 22. und 23. 11.2006, in den Konferenzräumlichkeiten der Al-Azhar Universität abgehalten. Eine Anzahl von Forschungsarbeiten wurde vorgetragen. Nachdem Wissenschaftler und islamische Gelehrte sowie Fachleute und Aktivisten von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Ägypten, Europa und Afrika angehört wurden, werden folgende Empfehlungen bekannt gegeben:

  1. Gott hat den Menschen mit Würde ausgestattet. Im Koran sagt Gott: „Wir haben die Kinder Adams gewürdigt“. Daher wird von Gott jeglicher Schaden verboten, der Menschen zugefügt wird, unabhängig von gesellschaftlichem Status und Geschlecht.

  2. Weibliche Genitalbeschneidung ist eine ererbte Unsitte, die in einigen Gesellschaften praktiziert wird und von einigen Muslimen in mehreren Ländern in Nachahmung übernommen wurde. Dies ohne textliche Grundlage im Koran, respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten.

  3. Die heutzutage praktizierte weibliche Genitalbeschneidung fügt der Frau physische und psychische Schäden zu. Daher müssen diese Praktiken unterbunden werden, in Anlehnung an einen der höchsten Werte des Islams, nämlich dem Menschen keinen Schaden zuzufügen – gemäß dem Ausspruch des Propheten Mohammad, Friede und Segen Gottes sei mit ihm: „Keinen Schaden nehmen und keinem anderen Schaden zufügen“. Vielmehr wird dies als strafbare Aggression erachtet.

  4. Die Konferenz appelliert an die Muslime, diese Unsitte gemäß den Lehren des Islams zu unterbinden, da jene verbieten, dem Menschen in irgendeiner Form Schaden zuzufügen.

  5. Ebenso fordern die Teilnehmer der Konferenz die internationalen und regionalen Institutionen und Einrichtungen auf, ihre Anstrengungen auf die Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung zu konzentrieren. Dies betrifft insbesondere die hygienischen und medizinischen Grundregeln, die gegenüber der Frau eingehalten werden müssen, sodass diese Unsitte nicht weiter praktiziert wird.

  6. Die Konferenz erinnert die Bildungseinrichtungen und die Medien daran, dass sie die unbedingte Pflicht haben, über die Schäden dieser Unsitte aufzuklären und deren verheerende Konsequenzen für die Gesellschaft aufzuzeigen, um zur Eliminierung dieser Unsitte beizutragen.

  7. Die Konferenz fordert die Legislativorgane auf, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Praktizierenden diese schädigende Unsitte der weiblichen Genitalbeschneidung untersagt und sie als Verbrechen deklariert, unabhängig davon, ob es sich bei den Praktizierenden um Täter oder Initiator handelt.

  8. Des Weiteren fordert die Konferenz die internationalen Institutionen und Organisationen auf, in allen Regionen Hilfe zu leisten, in denen diese Unsitte praktiziert wird, um somit zu ihrer Beseitigung beizutragen.

Unterschrift:

Prof. Dr. Ali Gom’a
Großmufti Ägyptens
24.11.2006


arabisches Original

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