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Al-Azhar/Kairo

 

UNO-Bericht

Sonderberichterstatterin Yakin Ertürk spricht in ihrem UNO-Menschenrechtsrats-Bericht vom 17. Januar 2007 (A/HCR/4/34) den exemplarischen Charakter der Ächtung Weiblicher Genitalverstümmelung durch die Kairoer TARGET-Konferenz an (S. 20-21, Punkt 55):

“55. Kulturelle Diskurse können den Menschenrechtsdiskurs ergänzen und verstärken. Am 25. November 2006, zum Beispiel, erteilte eine Gruppe ausgezeichneter islamischer Gelehrter, die sich in der Al Azhar-Universität in Kairo versammelt hatten, eine Reihe von Empfehlungen mit der Erkenntnis, dass weibliche Genitalverstümmelung „ein verwerflicher, überlieferter Brauch sei, der in manchen Ländern praktiziert werde und von manchen Muslimen in einigen Ländern übernommen worden sei“.(38) Sie stellten fest, dass „es dafür keine schriftlichen Grundlagen im Hinblick auf eine authentische Überlieferung des Propheten im Koran gebe“ und dass „die heute praktizierte weibliche Genitalverstümmelung Frauen psychisch und körperlich schade“ und „als strafbare Aggression gegen die Menschheit gesehen“ werden solle. Sie verlangten, dass „diese Praxis in Anlehnung an einen der höchsten Werte im Islam, nämlich dem Menschen keinen Schaden zuzufügen, beendet werden müsse“, und riefen dazu auf, sie unter Strafe zu stellen. Empfehlungen wie diese sind exemplarisch und lobenswert, vorausgesetzt dass sie in einen ernsthaften und stetigen Prozess eingebettet sind, in dem das gesamte Spektrum kultureller Normen, die Frauen diskriminieren, untersucht und, wenn nötig, reinterpretiert wird, und dass sie nicht nur taktische Zugeständnisse sind, die dominierende diskriminierende Paradigmen und die Autorität jener, die diese repräsentieren, stützen.“

(38) Siehe:
http://www.target-human-rights.com/
HP-00_aktuelles/alAzharKonferenz/index.php?p=beschlussDeutsch

Den vollständigen englischen Bericht finden Sie hier als pdf.